HDE positioniert sich gegen Mindestlohnforderungen
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Montag, 22 Februar 2010
Der Handelsverband Deutschland hat sich in der neu entbrannten Debatte um die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne erneut zu Wort gemeldet und seine Ablehnung bekräftigt. Man wolle gemeinsam mit der Gewerkschaft an einer neuen Tarifstruktur arbeiten, zu der auch „ein für alle verbindliches tarifliches Mindestentgelt“ gehören solle, so die Interessenvertretung der deutschen Einzelhändler.

HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth kündigte nun an, die Verhandlungen hierüber bis zum Frühjahr 2011 abschließen zu wollen und stellte zugleich in Aussicht, danach eine „für alle Unternehmen des Einzelhandels verbindliche, von den Sozialpartnern festgelegte Lohnuntergrenze“ flächendeckend einführen zu wollen.

Von der Einführung eines gesetzlich festgelegten Mindestlohns, wie von den Gewerkschaften derzeit wieder vehement gefordert, will Genth allerdings nichts wissen. Dieser sei im Einzelhandel einfach nicht notwendig, so der Top-Lobbyist – „weder jetzt noch in Zukunft“, wie er betont. Schließlich seien Gewerkschaften und Arbeitgeber in der Lage, „gemeinsam für eine faire, angemessene Entgeltstruktur“ zu sorgen. Dazu gehörten auch von den Sozialpartnern in den Bundesländern vereinbarte tarifliche Basisentgelte und bald auch für alle ein verbindlicher tariflicher Mindestlohn.

Ein Überhandnehmen der Beschäftigung von Mitarbeitern zu Dumpinglöhnen sieht der HDE trotz immer wiederkehrender Vorwürfe vor allem gegen Discounter und Billig-Ketten nicht. Schließlich gebe es im Einzelhandel bereits heute tarifliche Mindestlöhne, die je nach Bundesland zwischen sieben Euro und 8,50 Euro lägen. „Mehr als zwei Drittel aller Einzelhandelsmitarbeiter, sowohl Vollzeit- wie Teilzeitbeschäftigte, werden nach Tarifvertrag bezahlt,“ so Genth. Damit hätten die tariflichen Mindestlöhne einen hohen Verbindlichkeitsgrad für die Branche. Der Verbandschef stellt fest: „Ein Großteil der Einzelhandelsunternehmen ist tarifgebunden.“ Dazu gehörten nicht nur die großen Unternehmen der Branche, sondern auch die meisten mittelständischen Filialisten sowie viele kleine Händler. Außerdem dienten die Tarifverträge auch den kleinen mittelständischen Einzelhandelsbetrieben, die nicht tarifgebunden sind, als Richtschnur. Genth ist überzeugt: „Diese entlohnen ihre Mitarbeiter in der Regel entsprechend den Tarifverträgen oder sogar höher.“

Zuletzt wurde bekannt, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) einen flächendeckenden, gesetzlich festgelegten Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro für alle Branchen fordern will. Beim Einzelhandel wären davon laut HDE rund 2,9 Millionen Menschen betroffen, davon 1,9 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.

Foto: Real/Metro Group


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