Flashmob-Streit: HDE geht nach Karlsruhe E-Mail
Montag, 28 Dezember 2009
Der Handelsverband Deutschland (HDE) kämpft weiter gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das der Gewerkschaft Ver.di den Einsatz sogenannter „Flashmobs“ im Rahmen von Tarifauseinandersetzungen erlaubt. Heribert Jöris, der tarifpolitische Experte des HDE, erklärte am Montag: „Der deutsche Einzelhandel hat gestern gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt.“ „Flashmobs, also das planmäßige Verwüsten von Ladengeschäften und die Belästigung von Kunden und Mitarbeitern durch Gewerkschaftler und zur Unterstützung herbeigerufene, handelsfremde Aktivisten, sind keinesfalls zulässige Instrumente von Tarifstreitigkeiten,“ erläuterte er die Ansicht des Branchenverbandes. Der HDE sehe daher in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts „einen Verstoß gegen Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes“.

Das Urteil vom vergangenen September, mit dem das Bundesarbeitsgericht der Gewerkschaft Ver.di Recht gab, bezog sich auf Aktionen im Rahmen von Tarifauseinandersetzungen im Einzelhandel. Dabei hatte die Gewerkschaft Flashmobs in Supermärkten organisiert. Die Teilnehmer hatten dort mehrere Einkaufswagen voll gepackt, an die Kassen gefahren, aber nicht bezahlt, um so das Geschäft zu blockieren. Mit der Aktion wollte Ver.di insbesondere ein Zeichen gegen „Streikbrecher“ setzen, wenn die betroffenen Filialen trotz laufender Streiks geöffnet hatten.

Der Handelsverband Berlin-Brandenburg bemühte sich daraufhin, Flashmobs im Rahmen von Arbeitskämpfen gerichtlich verbieten zu lassen, scheiterte mit diesem Vorhaben aber. „Die gezielte Störung betrieblicher Abläufe gehöre zum Arbeitskampf,“ begründete das Bundesarbeitsgericht seine Entscheidung zu Gunsten der Gewerkschaften. Auch eine neuartige Aktionsform wie der Flashmob sei damit grundsätzlich legitim, sofern bestimmte Grenzen eingehalten würden. Zudem habe der Einzelhändler die Möglichkeit, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und die Demonstranten des Ladens zu verweisen, ihnen Hausverbot zu erteilen oder das Geschäft zeitweilig zu schließen.

HDE-Fachmann Jöris betonte jedoch, diese Sichtweise würde zu „unhaltbaren Zuständen“ führen. „Leidtragende der Gewerkschaftsaktionen wären die unbeteiligten Kunden,“ erklärte er. Zudem bekäme „das Wort ‚Arbeitskampf’ eine neue unrühmliche Bedeutung, wenn nun nach den Vorstellungen des Bundesarbeitsgerichtes Flashmobber im Laden ihr Unwesen treiben dürfen und notfalls durch Einzelhandelsbeschäftigte mit Gewalt aus dem Geschäft gedrängt werden müssten.“ Eine solche Rechtsentwicklung wolle und werde der Einzelhandel „nicht akzeptieren“. Daher geht der Streit nun vor dem Bundesverfassungsgericht in eine neue, letzte Runde.

Foto: Verdi

 
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